25. November, Tag gegen Gewalt gegen Frauen*

Die größte Gefahr für eine Frau* in Deutschland stellt ihr eigenes Zuhause da. Statistisch gesehen erlebt sie hier am häufigsten Gewalt – und zwar durch einen (Ex) Partner oder Bekannten. Das Lagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen*“ des Bundeskriminalamtes macht die genauen Zahlen jetzt deutlich.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gezielt gegen Frauen* und Mädchen* richtet und von der diese strukturell bedingt besonders betroffen sind. Diese ist in Deutschland besonders hoch. Hier ist jede dritte Frau* mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen, das sind mehr als 12 Millionen Frauen*. Durchschnittlich wird alle 45 Minuten eine Frau* in der Bundesrepublik durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt.

2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikte; 360 Femizide ( die tatsächliche Tötung einer Frau* weil sie eine Frau* ist) wurden registriert. Jeden Tag einer.

Obwohl die Bundesrepublik 2018 die Instanbul Konvention zum Schutz von Frauen* vor häuslicher Gewalt annahm und seitdem gesetzlich umsetzen muss, ist in den letzten Jahren nicht ausreichend passiert. Das sagt auch der gerade erschienene Monitor „Gewalt gegen Frauen*“ des Instituts der Menschenrechte, der die Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland beurteilt. So fehlen unter anderem ausreichend Frauenhausplätze, ein Rechtsanspruch auf Schutz, genügend Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt und die verbindliche Fortbildung von Polizei und Justiz sowie der Ausbau der Täterarbeit.

Auf dieses zentrale, gesellschaftliche Problem macht jedes Jahr am 25. November der internationale Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen* aufmerksam. Seit 1981 setzen weltweit Menschenrechtsorganisationen und Frauenrechtsbewegungen an diesem Tag ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung, Gewalt und Unterdrückung von Frauen* und Mädchen*. Aus diesem Anlass werden Institutionen, öffentliche Einrichtungen, Denkmäler und Unternehmen orange angestrahlt – teilweise auch durchgehend bis zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Dieser Zeitraum nennt sich Orange Days.

Damit der 25. November mehr als reine Symbolkraft bekommt, wird es höchste Zeit zu handeln. Ein Gewaltschutzgesetzt, wie bereits von der aktuellen Bundesregierung geplant, wäre ein wichtiger Anfang. Aber auch darüber hinaus brauchen wir gesellschaftliche Debatten darüber, wie strukturelle Benachteiligungen Frauen* konkret gefährden. Und vor allem braucht es auch Männer*, die bereit sind, eigene Positionen und die ihrer Geschlechtsgenossen kritisch zu überdenken und klar Partei für Frauen* zu ergreifen.

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